Pflegegrade
Zusammengefasst gibt es fünf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit.
Abhängig sind diese von der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Je höher die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad und somit die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1290 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei ist der Pflegebedürftige extrem auf Hilfestellungen im Alltag oder medizinische Gesundheitserhaltung angewiesen. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1612 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegrad 5, auch als Härtefall, bezeichnet, heißt, dass der Pflegebedarf des Pflegebedürftigen einen erhöhten Aufwand vorweist, um fachgerecht versorgt zu werden.
Pflegebedürftige benötigen qualifizierte Pflege und eine intensive Betreuung. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1999 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.